§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Vereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an einer exklusiven Sportwetten-Tippgemeinschaft. Die Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Fairdienstpartner Management & Technology LTD., Tinou 18 C21, 7040 Oroklini, Zypern (nachfolgend: Vermittler) und den Mitgliedern der Tippgemeinschaft (nachfolgend: Mitglieder). Mitgliedern können besondere Aufgaben als Spielleiter übertragen werden.
(2) Die Mitglieder der Gemeinschaft arbeiten zusammen, um durch strategisch platzierte Wetten eine Gewinnmaximierung zu erreichen.
(3) Die Dauer der Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der Teilnahme und kann je nach individuellen Faktoren variieren. Falls Verzögerungen auftreten, verlängert sich die Kooperation automatisch um einen weiteren Zeitraum.
(4) Sämtliche Rechte und Pflichten der Beteiligten richten sich nach den folgenden Regelungen.
(5) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Mitglieder werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(6) Mitglieder versichern als Verbraucher zu handeln. Das Mitglied ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(7) Der Vermittler erbringt selbst keine Dienstleistungen als Wettanbieter. Der Vermittler vermittelt Mitspieler in die Tippgemeinschaft eines externen Wettexperten (auch stellvertretender Spielleiter genannt). Der weitere Ablauf und die Durchführung erfolgen sodann durch den Wettexperten. Bei den Wettexperten handelt es sich um unabhängige Personen, die nicht beim Vermittler angestellt sind und auf eigene Verantwortung arbeiten.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Eine Mitgliedschaft in der Tippgemeinschaft ist nur für volljährige Personen mit einem festen Wohnsitz innerhalb der definierten Rechtsräume von Deutschland und Österreich möglich. Minderjährige Teilnehmer sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Vor der Teilnahme müssen sich Mitglieder verifizieren und nachweisen, dass sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
(3) Jedes Mitglied darf eine begrenzte Anzahl an Wettkonten besitzen, um eine geregelte Durchführung der Strategien zu ermöglichen. Die Anzahl ist auf drei begrenzt, soweit nicht anders auf der Webseite angegeben.
(4) Eine gewerbsmäßige oder institutionelle Nutzung der Tippgemeinschaft ist ausgeschlossen.
§ 3 Ablauf
(1) Mit dem Beitritt zur Gemeinschaft erklärt sich das Mitglied bereit, aktiv an den vereinbarten Abläufen mitzuwirken.
(2) Ein Mitglied wird als verantwortlicher Leiter bestimmt und übernimmt organisatorische Aufgaben, darunter die Einrichtung und Verwaltung der finanziellen Abwicklung.
(3) Ein weiteres Mitglied übernimmt unterstützende Funktionen und kann in Abstimmung mit dem Leiter Entscheidungen treffen.
(4) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die vereinbarten Strategien umzusetzen und Änderungen im Ablauf nur in Abstimmung vorzunehmen.
(5) Eine Tippgemeinschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
(6) Hinsichtlich weiterer Details des Ablaufs wird auf die Angaben des Vermittlers auf der Webseite oder auf die Kommunikation zwischen den Parteien verwiesen verwiesen.
§ 4 Finanzielle Regelungen
(1) Einzahlungen erfolgen ausschließlich auf das vorgesehene Konto, das für die Verwaltung der Wettaktivitäten eingerichtet wurde. Nach der Einrichtung teilt das Mitglied mit dem Vermittler und dem Wettexperten die Zugangsdaten, die er von der Bank erhält. Die vom Vermittler bereitgestellten Daten sollen sicherstellen, dass die Investitionen jederzeit geschützt sind, daher haben nur die Wettexperten während der aktiven Tippgemeinschaft Zugriff darauf. Der Mitspieler hat vorübergehend nur Einsichtsrechte. Die Tippgemeinschaft wird durchgeführt und nach Abschluss erhält das Mitglied den Bankzugang samt der vom Vermittler zuvor bereitgestellten Daten zurück. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied sich für fortlaufende Programme/Tippgemeinschaften entscheidet, die einen fortlaufenden Zugriff benötigen.
(2) Das Mitglied ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis die Zugangsdaten in der laufenden Tippgemeinschaft zu ändern oder diese unbefugten Dritten mitzuteilen.
(3) Der Einsatz der Gelder erfolgt ausschließlich für die Durchführung der geplanten Wetten, eine Nutzung für persönliche oder sachfremde Zwecke ist ausgeschlossen und untersagt.
(4) Jegliche Geldbewegungen im Zusammenhang mit der Tippgemeinschaft werden dokumentiert und transparent verwaltet.
(5) Falls ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann dies zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führen.
(6) Hinsichtlich etwaiger Versteuerungspflichten von Gewinnen ist das Mitglied selbst verantwortlich.
§ 5 Gewinn- und Verlustverteilung
(1) Die Gewinne der Tippgemeinschaft werden nach einem festgelegten Schlüssel verteilt. Optional besteht die Möglichkeit eine Einlage zu leisten, um an den Gewinnen zu partizipieren. Die Teilnahme an der Tippgemeinschaft ist auch ohne Einlage möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen Mindestgewinn. Sofern kein Gewinn erwirtschaftet wird, erfolgt auch keine Verteilung unter den Mitgliedern und Affiliates.
Sollte weniger als der vereinbarte Gewinnanteil entstehen, hat das Mitglied dennoch Anspruch auf diesen entstandenen Gewinn. Ausgenommen ist dieser Anspruch, wenn das Mitglied Falschangaben gemacht hat (z.B. falsche Anzahl der in Anspruch genommenen Buchmacher, falsche Adresse). Es besteht die Möglichkeit individuelle Gewinnbeiträge zu vereinbaren (z.B. wenn mehr als drei Buchmacher vorhanden sind), ohne dass jedoch ein Anspruch darauf besteht.
(2) Der Wettexperte trägt das Risiko von Verlusten.
(3) Ein Vorschuss auf zukünftige Gewinne kann unter bestimmten Bedingungen gewährt werden, dies erfolgt jedoch nur nach vorheriger Abstimmung.
(4) Sollten zusätzliche Einnahmen durch besondere Bonusangebote oder Promotions erzielt werden, werden diese nach einem gesondert vereinbarten Schlüssel aufgeteilt.
(5) Hinsichtlich konkreter Auszahlungssummen, Verrechnungen und Vorschüssen wird auf die Angaben auf der Webseite des Vermittlers unter https://fairdienstpartner.com/ oder auf die Kommunikation zwischen den Parteien verwiesen, da diese dynamisch sind und sich regelmäßig ändern können. Mit der Registrierung erkennen die Mitglieder dies an.
(6) Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entfällt der Anspruch auf eine Zuteilung vom Gewinn an die Person, die den Verstoß begeht oder zu verantworten hat.
§ 6 Haftung und Verpflichtungen der Mitglieder, Spielleiter
(1) Jedes Mitglied haftet für sein eigenes Handeln und für die Einhaltung der geltenden Regeln der Wettanbieter.
(2) Die Nutzung mehrerer Wettkonten zum Zweck der Umgehung von Beschränkungen ist untersagt.
(3) Falls ein Mitglied gegen geltende Vorschriften verstößt, kann es zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.
(4) Sollte ein Mitglied durch Fahrlässigkeit oder bewusste Manipulation der Gemeinschaft Schaden zufügen, kann es zu einer finanziellen Sanktion verpflichtet werden.
(5) Der Spielleiter haftet für die Investitionsgelder, wenn:
a) Er den Aufforderungen zur Verifikation seiner Wettkonten nicht innerhalb von 72 Stunden nachkommt.
b) Er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wettanbieter verstößt.
c) Er Wetten platziert, die nicht im Sinne der Tippgemeinschaft sind.
d) Er die Vollmacht des Vermittlers widerruft oder seine Mitteilungspflichten vernachlässigt.
Bei Missbrauch des Wetteinsatzes behält sich der Vermittler das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten und eine Vertragsstrafe zu verlangen. Die Vertragsstrafe kann nach Ermessen des Vermittlers festgelegt und im Einzelfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.
§ 6a Haftung des Vermittlers
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermittler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mitgliedes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Vermittler schuldet keinen bestimmten Erfolg. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Der Vermittler ist jederzeit berechtigt Mitglieder ohne Grund abzulehnen. Beim Ausschluss eines Mitgliedes, das bereits in eine Tippgemeinschaft aufgenommen und vermittelt worden ist, muss ein sachlicher Grund vorliegen. Schadensersatzansprüche bei Ablehnung/Ausschluss sind ausgeschlossen.
(5) Der Vermittler erbringt keine Anlagenberatung, sondern erteilt nur allgemeine Tipps, die keine Aufforderung darstellen eine bestimmte Investition zu tätigen. Eine Prüfung der individuellen Bedürfnisse eines Mitgliedes erfolgt nicht. Anfragen nach individuellen Investitionstipps werden nicht beantwortet, das Schweigen auf eine Anfrage stellt ihrerseits keine Handlungsempfehlung dar.
Der Vermittler bezieht seine Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen und aus eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen kann gleichwohl nicht übernommen werden. Teilnehmer handeln in vollem Umfang auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, sofern das Mitglied sich aufgrund der veröffentlichten Inhalte dazu entschließt, Anlageentscheidungen zu treffen bzw. Transaktionen durchzuführen.
Der Vermittler weist auf die Risiken hin, die bei Geschäften mit Sportwetten bestehen können, auch wenn das Risiko vorliegend möglichst gering gehalten werden soll. Erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken gegenüber. Über die Risiken hat sich die Mitglieder ordnungsgemäß selbst zu informieren.
(6) Der Vermittler weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Legalität von matched betting und/oder die Nutzungsbedingungen der Wettanbieter jederzeit ändern können und dies zur Einstellung oder Einschränkung von Tippgemeinschaften führen kann. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wettanbieter Bonitätsauskünfte über Mitglieder einholen und somit etwa der Schufa Wert negativ beeinflusst werden kann. Mitglieder haben diesbezüglich keinen Anspruch auf Schadensersatz.
§ 7 Strategie und Durchführung der Wetten
(1) Alle Wetten werden nach vorher abgestimmten Methoden platziert, die eine möglichst hohe Gewinnwahrscheinlichkeit gewährleisten.
(2) Die Gemeinschaft verfolgt eine Strategie, die darauf abzielt, das Risiko eines Totalausfalls zu minimieren.
(3) Alle Transaktionen werden so durchgeführt, dass die optimalen Quoten der jeweiligen Wettanbieter genutzt werden können.
(4) Mitglieder dürfen keine eigenständigen Wetten außerhalb der Gemeinschaftsstrategie platzieren, sofern dies nicht explizit erlaubt wurde.
(5) Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar. Etwaige Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(6) Sollte sich die Wettstrategie der Tippgemeinschaft während der Laufzeit ändern, sind der Vermittler und der Mitspieler verpflichtet, sich über die neue Vorgehensweise abzustimmen. In diesem Fall kann der Vermittler dem Mitglied monatlich eine Sondergewinnbeteiligung gewähren. Diese Sondergewinnbeteiligungen können jedoch je nach Strategie jederzeit ausgesetzt werden.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die persönlichen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Durchführung der Tippgemeinschaft verarbeitet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
(2) Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden sämtliche sensiblen Daten gelöscht, mit Ausnahme anonymisierter Statistiken.
(3) Mitglieder verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller Strategien, Abläufe und finanziellen Informationen der Gemeinschaft.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(4) Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten kann zu einer Vertragsstrafe führen. Die Vertragsstrafe kann nach Ermessen des Vermittlers festgelegt und im Einzelfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.
(5) Die Rechte des Mitgliedes bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
- Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
- Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
- Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
- Artikel 21 – Widerspruchsrecht
- Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
- Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(6) Die Mitglieder / Spielleiter erklären sich damit einverstanden, dass ggf. Bonitätsauskünfte eingeholt werden.
(7) Der Vermittler darf im Rahmen der Durchführbarkeit der Tippgemeinschaften die erforderlichen Daten der Mitglieder an externe Mitarbeiter / Partner / Wettexperten sowie Investoren weitergeben.
§ 9 Widerrufsausschluss
(1) Aufgrund der Natur der angebotenen Dienstleistung besteht gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht.
(2) Die Dienstleistung wird individuell für jedes Mitglied erbracht und beginnt unmittelbar mit der Registrierung, wodurch ein Rücktritt nicht möglich ist.
(3) Mit der Bestätigung der Teilnahme verzichtet das Mitglied ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.
(4) Sollte ein Mitglied dennoch versuchen, seine Einlage zurückzufordern, gilt dies als Vertragsbruch und wird abgelehnt.
§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied beendet werden, sofern die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen ist und alle Gelder zurückgeführt worden sind. Das Mitglied ist diesbezüglich zur Mitwirkung verpflichtet.
(2) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Regeln verstößt oder sich nicht an die vereinbarten Abläufe hält.
(3) Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat das ausgeschiedene Mitglied keinen Anspruch mehr auf Beteiligungen oder Gewinne.
(4) Alle finanziellen Angelegenheiten werden zum Zeitpunkt des Austritts final abgerechnet.
(5) Vor der ersten Einzahlung bei einem Wettanbieter kann die Tippgemeinschaft von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden.
(6) Sollte das Mitglied gegen Mitwirkungspflichten verstoßen und hierdurch ein Gewinn nicht realisiert werden können, haftet das Mitglied auf Schadensersatz in mindestens entsprechender Höhe. Unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens wird mindestens eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 EUR bei Verstoß erhoben.
§ 11 Geistiges Eigentum
Die Urheberrechte an sämtlichen aufrufbaren Inhalten und zur Verfügung gestellten Materialien verbleibt beim Vermittler bzw. dem Vermittler. Dem Mitglied wird während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, das sich bezüglich des Zwecks auf die Vertragsdurchführung beschränkt. Das Mitglied darf darüber hinaus die Inhalte nicht vervielfältigen (auch nicht teilweise), öffentlich vorführen oder auf sonstige Weise Dritten überlassen. Dem Kunden ist es ferner nicht erlaubt die Inhalte zu verwenden, in der Absicht in Konkurrenz zum Vermittler zu treten.
§ 12 Affiliate-System
(1) Der Vermittler bietet Mitgliedern die Möglichkeit, durch ein Affiliate-Programm zusätzliche Einnahmen zu generieren. Mitglieder können neue Teilnehmer werben und erhalten dafür eine Provision.
(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach der Anzahl der geworbenen Mitglieder sowie nach deren aktiver Teilnahme an der Tippgemeinschaft. Eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Vergütungsmodelle wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
(3) Um eine faire und transparente Abwicklung zu gewährleisten, können alle Vermittlungen über ein eigenes Tracking-System erfasst werden. Dieses stellt sicher, dass Werber ihre rechtmäßige Provision erhalten. Das Mitglied erklärt sich mit dieser Datenerfassung einverstanden
(4) Die Auszahlung der Affiliate-Vergütungen erfolgt in regelmäßigen Abständen und unter Berücksichtigung eventueller Sperrfristen, um Missbrauch zu verhindern.
(5) Manipulative oder irreführende Werbemethoden, die dazu dienen, unrechtmäßig neue Mitglieder zu gewinnen, sind untersagt und können zum Ausschluss aus dem Affiliate-Programm sowie zu finanziellen Sanktionen führen.
(6) Teilnehmer des Affiliate-Systems verpflichten sich, ausschließlich wahrheitsgemäße und nicht irreführende Informationen über die Tippgemeinschaft weiterzugeben.
(7) Die Teilnahme am Affiliate-Programm ist freiwillig und setzt die Zustimmung zu den gesonderten Bedingungen des Programms voraus. Änderungen oder Anpassungen des Affiliate-Systems können jederzeit durch den Vermittler vorgenommen werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird die Vereinbarung jedoch im Ganzen unwirksam.
(2) Streitigkeiten werden einvernehmlich gelöst, andernfalls gilt der Gerichtsstand von Zypern, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
(3) Mit der Teilnahme an der Tippgemeinschaft bestätigt jedes Mitglied die vollständige Akzeptanz dieser Bedingungen.