Fairdienstpartner.com Nutzungsbedingung & Vereinbarung

Vereinbarung über die Kooperation zur Teilnahme an einer Tippgemeinschaft in geschlossener Gesellschaft gemeinsam durch

die Tippgemeinschaften von Fairdienstpartner

zwischen  

der Person, die das Neukundenformular/ den Fragebogen auf der Website https://fairdienstpartner.com und/ oder https://fairdienstpartner.com/checkout/?add-to-cart=21 ausgefüllt und abgesendet hat (nachfolgend: “Mitspieler”)

und 

einer Person/ einen weiteren Mitspieler/ einem Wettexperten aus dem Team von Fairdienstpartner.com Tippgemeinschaften und/oder ausgewählte Dritte (nachfolgend: “Wettpartner”). 

  • Präambel

Der Mitspieler und der Wettpartner arbeiten für einen Zeitraum zusammen, der ab dem Datum beginnt, an dem der Mitspieler das Neukunden-/Registrierungsformular für Tippgemeinschaften (https://fairdienstpartner.com) ausgefüllt und eingereicht hat, und sich über die darauffolgenden 60 Tage erstreckt, um an Online-Sportwetten im Rahmen einer Tippgemeinschaft teilzunehmen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, verlängert sich dieser Zeitraum stillschweigend und ohne zeitliche Begrenzung um jeweils 30 Tage, bis die Tippgemeinschaft vollständig abgeschlossen ist. Die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen und festgelegten Abläufen. Vor diesem Hintergrund treffen die Parteien die folgende Vereinbarung:

  • Zweck der Tippgemeinschaft

Die Tippgemeinschaft bietet dem Mitspieler die Möglichkeit, Sportwettenstrategien oder Tippspiele mit geringem Aufwand umzusetzen. Dabei erhält der Mitspieler eine Gewinnbeteiligung, die auf der Webseite https://fairdienstpartner.com beschrieben wird. Durch seine Beteiligung an der Tippgemeinschaft erhöht der Wettpartner die Chancen auf Gewinne bei Sportwetten deutlich, da Expertenwissen eingebracht und der Wetteinsatz zur Verfügung gestellt wird. Viele Online-Sportwetten-Anbieter bieten neuen Kunden Boni auf ihre Spielkonten an, um hohe Ersteinzahlungen zu fördern, wenn diese einen bestimmten Betrag einzahlen. Die Höhe und Art des Bonus sowie die Auszahlungsbedingungen variieren je nach Anbieter. Die Tippgemeinschaften von Fairdienstpartner nutzen diese Bonusangebote der Buchmacher, indem sie Wetten strategisch platzieren und die besten Quoten sowie geschlossene Tippgemeinschaften berücksichtigen, alles im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen dazu finden sich unter Punkt 6). Die Tippgemeinschaft ist nicht öffentlich und darf keine zufällig ausgewählten Personen für das Tippspiel zulassen. Je nach Auftragslage und Wettangebot kann die vollständige Durchführung einer Tippgemeinschaft zwischen 14 Tagen und 12 Monaten in Anspruch nehmen.

3) Allgemeine Bestimmungen

3.1 Eine Tippgemeinschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die sich vor Beginn der Tippspiele zusammenschließen und die nachfolgenden Bedingungen erfüllen. Sollte eines dieser Kriterien während der Kooperation nicht mehr erfüllt werden, kann die Tippgemeinschaft vorzeitig beendet werden:


  1. Volljährigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. das 18. Lebensjahr muss vollendet sein.
    b. Fester Wohnsitz in Deutschland oder Österreich.
    c. Besitz einer deutschen, österreichischen, europäischen oder nicht-europäischen Staatsbürgerschaft.
    d. Der Mitspieler verfügt über maximal 4 Online-Wettkonten, die vor Beginn der Kooperation registriert wurden und teilt diese unaufgefordert während der Anmeldung auf https://fairdienstpartner.com mit.

3.2 Der Mitspieler wird als Spielleiter der Tippgemeinschaft bestimmt.

3.3 Der Mitspieler erteilt dem Wettpartner eine Vollmacht, um als stellvertretender “Spielleiter” tätig zu sein.

3.4 Der „Spielleiter“ übernimmt die folgenden Aufgaben, wobei der Wettpartner unterstützend zur Seite steht und bei den nachstehenden Formalitäten Hilfestellung leistet:

  1. Einrichtung eines Bankkontos auf den eigenen Namen für die Gelder der Tippgemeinschaft, im Folgenden als „Spielleiterkonto“ bezeichnet, bei einer Bank in Deutschland oder Österreich. Die notwendigen Vorbereitungen werden getroffen, aber die Kontoeröffnung wird vom Mitspieler selbst durchgeführt. Empfehlungen für geeignete Banken werden im Voraus bereitgestellt.
  2. Zudem wird ein Konto bei folgenden Zahlungsdienstleistern eingerichtet, falls der Wettpartner es für erforderlich hält, um effizient zu arbeiten: Skrill, Neteller, Wise, PayPal, https://www.wkv.com/, https://www.paysafecard.com/.
  3. Eröffnung von Kundenkonten auf den Namen des Spielleiters bei Wettanbietern mit einer europaweiten Glücksspiellizenz.
  4. Verwaltung der Wetteinsätze, Koordination und Platzierung der Tipps sowie Auswahl der Einsätze, einschließlich der Durchführung von „Matched Betting“.   

d.1. Der Wettpartner stimmt alle Wettplatzierungen mit dem Mitspieler ab. Der Mitspieler kann zudem jederzeit darüber entscheiden, wie gesetzt wird. Dies entscheidet er durch die Beantwortung von E-Mails, die der Wettpartner versendet. Beantwortet er die gesendeten E Mails nicht oder nicht rechtzeitig, so setzt der Wettpartner nach bestem Wissen und Gewissen.

  1. Information und Auszahlung der Gewinne erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit dem Wettpartner.                                                   

       

3.5 Abweichend von der Regelung in § 706 BGB erfolgt die Verteilung der Einzahlungsbeträge im Verhältnis von 1,5 % für den Mitspieler und 98,5 % für den Wettpartner.

3.6 Falls der Mitspieler es versäumt, seinen Einsatz vor den gewinnbringenden Tipps zu leisten, bleibt er dennoch an den Gewinnen beteiligt. Dem Mitspieler wird in diesem Fall die Möglichkeit eingeräumt, seinen Einsatz nachträglich zu zahlen.

3.7 Die Tippgemeinschaft wird nur dann rechtswirksam, wenn der Wettpartner seinen Einsatz vor den gewinnbringenden Tipps geleistet hat. Der Wettpartner kann auch den gesamten Einzahlungsbetrag – also 100 % – zu Beginn entrichten. In diesem Fall übernimmt der Wettpartner den Anteil des Mitspielers vorübergehend. Der Mitspieler kann seinen fehlenden Einzahlungsbetrag jederzeit nachzahlen, spätestens jedoch bis zum Abschluss der Tippgemeinschaft.

3.8 Die erforderlichen Verifizierungsunterlagen des Mitspielers werden vom Wettpartner erhoben und verwaltet. Der Wettpartner unterliegt den Bestimmungen der DSGVO und den Datenschutzrichtlinien der Tippgemeinschaften von Fairdienstpartner, die durch die Fairdienstpartner Management & Technology Ltd., Tinou 18, 7040 Oroklini/Larnaca, Zypern, geregelt werden.

3.9 Eine ordentliche Kündigung der Tippgemeinschaft ist frühestens nach Ablauf von 60 Tagen möglich und kann dann beidseitig zum Monatsende ausgesprochen werden. Die Regelungen der §§ 723 ff. BGB gelten dabei unter diesen Bedingungen. Vor der ersten Einzahlung bei einem Wettanbieter kann die Tippgemeinschaft von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden.

3.10 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann jederzeit ausgeübt werden.

3.11 Das „Spielleiterkonto“ darf zu keinem Zeitpunkt einen negativen Saldo aufweisen. Sollten durch Bank- oder formelle Kosten ein Minus entstehen, werden diese vom Wettpartner getragen. Wird das „Spielleiterkonto“ nicht innerhalb einer Woche ausgeglichen, hat der „Spielleiter“ das Recht und die Pflicht, das Konto unverzüglich zu schließen. Mit der Schließung des Kontos gelten die Tippgemeinschaft und die Gesellschaft als beendet, und § 726 BGB findet Anwendung.

3.12 Der Mitspieler ist verpflichtet, dem Wettpartner jede Änderung seines Wohnsitzes, Namens oder Geschlechts umgehend und schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung muss sofort nach der Änderung erfolgen.

4) Einzahlung des Wetteinsatzes durch den Wettpartner 

4.1 Der Wettpartner wird gemäß der in diesem Dokument beschriebenen Verfahrensweise eine Einzahlung auf das vom Mitspieler eingerichtete Spielleiterkonto vornehmen. Dieser Betrag dient als Wetteinsatz für Online-Sportwetten.

4.2 Die Parteien stimmen überein und erkennen an, dass diese Einzahlung nicht als Übertragung des Geldes an den Mitspieler gilt. Der Mitspieler darf das Geld nur gemäß den Anweisungen und Vorgaben des Wettpartners verwenden. Er ist insbesondere verpflichtet, jegliche Verwendung der Einzahlung, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Tippgemeinschaft steht, zu unterlassen. Handlungen, die dem entgegenstehen, können strafrechtlich als Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB gewertet werden.

4.3 Der Mitspieler stellt dem Wettpartner während der Dauer der Tippgemeinschaft das „Spielleiterkonto“ und alle damit verbundenen Transaktionen zur Verfügung. Der Kontostand des Kontos muss zu Beginn der Überlassung 0 € betragen; der Mitspieler sorgt im Voraus dafür. Der Wettpartner verpflichtet sich, ausschließlich Transaktionen durchzuführen, die dem Zweck der Tippgemeinschaft entsprechen.

4.4 Die Höhe des Investitionsbetrags („Wetteinsatz“) variiert je nach Marktlage und wird vom Wettpartner festgelegt.

Hinweis: Sollte der Mitspieler die bereitgestellte Investition für private Zwecke missbrauchen, stellt dies eine Untreue dar und kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Weitere Informationen finden sich unter: StGB § 266.

4.5 Transaktionen im Rahmen der Tippgemeinschaft

Im Kontext der Tippgemeinschaft umfassen Transaktionen alle finanziellen Bewegungen zwischen den Wettanbietern und dem „Spielleiterkonto“ oder den „Spielleiterkonten“. Dazu gehören auch der bereitgestellte Wetteinsatz durch den Wettpartner sowie dessen Verteilung von Gewinnen und Verlusten.

5) Gewinn- und Verlustverteilung einer Tippgemeinschaft

5.1 Bei erfolgreichem Abschluss der Tippgemeinschaft erhält der Mitspieler einen Betrag von bis zu 500 € ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt entweder auf ein frei wählbares Bankkonto des Mitspielers oder der Mitspieler kann nach Rücksprache mit dem Wettpartner das Geld mit einer Bankkarte abheben. Ein Erfolg liegt vor, wenn der Wetteinsatz durch die angewandten Sportwettenstrategien um mindestens 1.000 € gesteigert wurde. Bei einer Steigerung des Wetteinsatzes um weniger als 500 € wird der entsprechende Betrag dem Mitspieler als Gewinn ausgezahlt.

5.2 Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten erfolgt gemäß dem Verhältnis der jeweiligen Einzahlungen.

5.3 Verluste der Tippgemeinschaft werden durch das „Spielleiterkonto“ gedeckt und zwar bis zu einem Minimum von 0 €.

5.4 Die erzielten Gewinne der Tippgemeinschaft werden auf Anweisung des Wettpartners (ohne schuldhafte Verzögerung) auf das oben genannte „Spielleiterkonto“ eingezahlt. Von diesen Gewinnen werden Bankgebühren, Transferkosten und administrative Kosten abgezogen.

5.5 Sämtliche weiteren erforderlichen Geldmittel werden vom Wettpartner eingezahlt.

5.6 Die Auszahlung von Geldern vom „Spielleiterkonto“ an die einzelnen Mitglieder der Tippgemeinschaft erfolgt auf Anweisung des Wettpartners.

5.7 Der Wettpartner kann dem Mitspieler nach eigenem Ermessen einen Gewinnvorschuss von bis zu 100 € auf dessen privates Bankkonto gewähren. Dieser Vorschuss ist nicht rückzahlbar. Die Auszahlung des Vorschusses kann frühestens nach vollständiger und ordnungsgemäßer Übermittlung der erforderlichen Dokumente sowie nach der Übergabe des „Spielleiterkontos“ erfolgen. Eine Auszahlung des Vorschusses erfolgt nur nach vorheriger Absprache.

5.8 Sollte die Nettogewinnsumme am Ende des Vertrages weniger als 4.000 € betragen, wird der Vorschuss mit dem tatsächlichen Nettogewinn verrechnet. Ein etwaiger Überschuss des Vorschusses wird als Schenkung des Wettpartners an den Mitspieler betrachtet.

5.9 Alle überschüssigen Gewinne gehören dem Wettpartner.

5.10 Der Wettpartner hat das Recht, die Gewinnbeteiligung des Mitspielers in Höhe von 500 € verhältnismäßig  zu reduzieren, wenn der Mitspieler die zulässige Anzahl an Wettaccounts überschreitet, wesentliche Vorgaben des Wettpartners nicht einhält oder die ordnungsgemäße Durchführung der Tippgemeinschaft gefährdet. In einem solchen Fall muss der Wettpartner den Mitspieler schriftlich über die Reduzierung der Gewinnbeteiligung informieren und die Gründe dafür klar und verständlich darlegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, behält sich der Wettpartner das Recht vor, die Tippgemeinschaft zu beenden.

6) Haftung Wetteinsatz

Der Mitspieler haftet uneingeschränkt für die Investitionsgelder des Wettpartners, wenn:

6.1 Der Mitspieler den Aufforderungen der Wettanbieter zur Verifikation seines Kontos nicht innerhalb von 72 Stunden nachkommt, bis das Wettkonto vollständig verifiziert und für Auszahlungen freigegeben ist. (Die erforderlichen Unterlagen sind in der Regel durch die Vorqualifizierung bereitgestellt. In Ausnahmefällen können zusätzliche Dokumente angefordert werden.)

6.2 Der Mitspieler gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wettbüros verstößt, zum Beispiel durch das Eröffnen mehrerer Spielerkonten. (Daher wichtig: Angeben, wo sich bereits ein Online‐Wettkonto befindet)

6.3 Der Mitspieler hat Wetten platziert, die nicht im Einklang mit den Zielen und Vorgaben der Tippgemeinschaft stehen. 

6.4 Falls der Mitspieler die Vollmacht dem Wettpartner während der laufenden Tippgemeinschaft entziehen sollte.

6.5. Falls der Mitspieler der Mitteilungspflicht gemäß (3.12) nicht nachkommt und dadurch ein Schaden entsteht, haftet der Mitspieler allein und vollständig für alle daraus resultierenden Schäden. Diese Haftung schließt sowohl finanzielle Verluste als auch sonstige Nachteile ein, die dem Wettpartner entstehen.

6.6 Sollte der Mitspieler den Wetteinsatz des Wettpartners auf andere Konten transferieren, die nicht im Sinne der Tippgemeinschaft verwendet werden, behält sich der Wettpartner das Recht vor, Strafanzeige wegen Unterschlagung oder Betrug zu erstatten. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € fällig, die der Mitspieler innerhalb von 14 Tagen begleichen muss. Diese Handlung wird grundsätzlich als vorsätzlich betrachtet, wenn der Wetteinsatz nicht innerhalb von 3 Tagen vollständig auf das „Spielleiterkonto“ zurücküberwiesen wird.

7) Ausschluss von Haftung

Der Mitspieler ist von jeder Haftung für das investierte Kapital (Wetteinsatz) durch den Wettpartner ausgeschlossen, wenn er gegen keine der unter Punkt 6 (siehe oben) aufgeführten Punkte verstoßen hat.  

8) Wetten im Sinne der Tippgemeinschaft

8.1 Die Tippgemeinschaft platziert ausschließlich Wetten, bei denen kein Totalausfall möglich ist, unabhängig vom Spielausgang. Das bedeutet, dass bei Fußballwetten auf alle drei möglichen Ergebnisse gesetzt wird: Sieg der Heimmannschaft, Unentschieden und Sieg der Auswärtsmannschaft. Die Einsätze werden so berechnet, dass bei jedem der drei Ergebnisse ein gleicher Gewinn erzielt wird. Alle gehaltenen Wettkonten werden dabei als eine Einheit betrachtet und entsprechend als eine Einheit berechnet. Beispiel: Deutschland gegen Österreich:

Einsatz Deutschland 1000€ auf Quote 2,2 möglicher Umsatz 2200€

Einsatz Unentschieden 650€ auf Quote 3,38 möglicher Umsatz 2200€

Einsatz Österreich 600€ auf Quote 3,66 möglicher Umsatz 2200€.

Unabhängig vom Spielausgang werden 2200€ Umsatz erzeugt. Somit ist kein Totalverlust möglich und bei günstigen Quoten ein garantierter Gewinn.

8.2. Änderung der Wettstrategie und Sonder-Gewinnbeteiligungen

Sollte sich die Wettstrategie der Tippgemeinschaft während der Laufzeit ändern, sind der Wettpartner und der Mitspieler verpflichtet, sich über die neue Vorgehensweise abzustimmen. In diesem Fall kann der Wettpartner dem Mitspieler monatlich eine Sondergewinnbeteiligung in Höhe von 50 € gewähren. Diese Sondergewinnbeteiligungen können jedoch je nach Strategie jederzeit ausgesetzt werden. Änderungen der Wettstrategie bedürfen der schriftlichen Zustimmung sowohl des Mitspielers als auch des Wettpartners.

9) Vertretung des Wettpartners

Der Wettpartner ist berechtigt, eine oder mehrere dritte Personen als „Wett-Coach“ zu benennen, um seine Pflichten gegenüber der Tippgemeinschaft zu erfüllen. Der Wettpartner bleibt jedoch stets voll verantwortlich für die Entscheidungen des Wett-Coaches. Der Wett-Coach wird vor Beginn und vor dem Start der Tippgemeinschaft festgelegt und dem Mitspieler mitgeteilt.

10) Speicherung von Daten und Datenschutz

Der Wettpartner ist berechtigt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen des Mitspielers zu speichern, um die Tippgemeinschaft durchzuführen. Der Mitspieler stimmt zu, dass seine Daten zur Verarbeitung an die Fairdienstpartner Management & Technology Ltd., Tinou 18, 7040 Oroklini/Larnaca, Zypern, übermittelt werden. Durch die Teilnahme erklärt der Mitspieler seine Zustimmung, dass seine Unterlagen für die zuständigen Sekretäre, freien Support-Mitarbeiter oder Wett-Coaches der Tippgemeinschaft zugänglich gemacht werden. Nach Beendigung der Tippgemeinschaft ist der Wettpartner verpflichtet, alle sensiblen Dokumente und Unterlagen des Mitspielers zu vernichten. Lediglich anonymisierte Statistiken über abgeschlossene Wetten dürfen gespeichert werden.

Der Wettpartner ist berechtigt, Auskünfte bei der SCHUFA oder beliebigen anderen Firmen mit gleichem Charakter über den Mitspieler einzuholen. Der Mitspieler kann unter https://fairdienstpartner.com/datenschutz/ die Datenschutzbestimmung der Fairdienstpartner Management & Technology Ltd und sich über die Widerrufsbestimmungen informieren.

Darüber hinaus ist der Wettpartner berechtigt, bei zuständigen Behörden oder anderen relevanten Stellen Meldeauskünfte über den Mitspieler einzuholen, falls dieser innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Anfragen oder Kontaktversuche des Wettpartners reagiert oder als „unbekannt verzogen“ gilt.

11) Urheberrecht

Alle bereitgestellten Kalkulationen gelten als geistiges Eigentum. Jegliche kommerzielle Nutzung dieser Kalkulationen durch den Mitspieler ist während der Tippgemeinschaft sowie auf unbegrenzte Zeit danach untersagt.  Bei jeder Verletzung wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig. Die Höhe der Vertragsstrafe legt die Fairdienstpartner Management & Technology Ltd. fest. Die Höhe kann vom zuständigen Gericht überprüft werden. Des Weiteren steht es einer Partei zu, nebst der Konventionalstrafe den Ersatz weiteren Schadens sowie die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen.

12) Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachts vereinbart worden wären. 

13) Ende der Tippgemeinschaft

Nach Beendigung der Tippgemeinschaft wird die Gewinnaufteilung durch den Wettpartner gemäß Punkt 5 durchgeführt. Sollte der Mitspieler gegen die Haftungsbedingungen verstoßen haben, wird er von dem Wettpartner zur Begleichung des entsprechenden Betrags aufgefordert, was auch mündlich geschehen kann. Zugänge des Wettpartners, beispielsweise zum „Spielleiterkonto“, werden nach Abschluss der Tippgemeinschaft gesperrt. Der Mitspieler ist verpflichtet, seine Zugänge umgehend zu ändern. Auf Wunsch kann der Mitspieler schriftlich oder mündlich bei seinem Wettpartner die Kündigung der „Spielleiterkonten“ beantragen. In diesem Fall wird der Wettpartner die Kündigung veranlassen und dem Mitspieler eine Kündigungsvorlage zur Verfügung stellen.

14) Willenserklärung zur Tippgemeinschaft

Mit dem Absenden des Neukunden-/Registrierungsformulars bestätigt der Mitspieler, dass er die Punkte 1) bis 14) gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Er erklärt sich damit einverstanden, unter diesen Bedingungen an den Tippgemeinschaften der Fairdienstpartner Management & Technology Ltd. und ihrer Kooperationspartner teilzunehmen. Die Verbindlichkeit der Willenserklärung wird durch die Übereinstimmung der Unterlagen gemäß Punkt 3 sowie durch das Zustimmen und Absenden des Formulars bestätigt.